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Dietmar Glombitza
::Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Ablehnung, zu der mir angedachten Versorgung mit einer Definitiv – Oberschenkelprothese in Linertechnik mit elektronisch gesteuerten Rheo XC – Kniegelenk und ProFlex – Fuß links, ein. Gründe: Durch Ihre Ablehnung der Definitiv - Oberschenkelprothese zwingen Sie mich mit dem Interims - Kniegelenk ( Interims – Prothese ), die Sie für mich als ausreichend und für sich als wirtschaftlich halten ( laut Ihrer Ablehnung – Absatz 2 und 4 zum Schreiben vom 04.07.2017 ) zu einem Leben, hauptsächlich in einem Rollstuhl. Es ist unmöglich mit dieser Prothese längere Strecken zu laufen, damit sind Strecken von 25 bis 30 Meter gemeint die mich dann durch stark auftretenden Schmerzen in den Hüftgelenken zum Halten zwingen und mit der Interims –Prothese nicht ausgeglichen werden können. Ungesteuert und ungebremst ist dies sogar als gefährlich einzustufen, woraus eine erhöhte Unfallgefahr besteht und Unterarmgehstützen unbedingt zwingend erforderlich sind. Mehrmals habe ich ausdrücklich betont und darauf hingewiesen, dass ich in der Definitiv – Oberschenkelprothese, nach etwas Übung ohne Unterarmgehstützen laufen und auch wieder Arbeit aufnehmen kann und das ich den ungebremsten Willen dazu habe. Was von Ihrer Seite in keiner Weise, mit Würdigung bedacht wird. Weiter ist davon auszugehen das Sie sich mit dem, Ihnen zugesendeten Film, dem Probeläufen mit der Definitiv - Oberschenkelprothese in Linertechnik mit elektronisch gesteuerten Rheo XC – Kniegelenk und ProFlex – Fuß und den zu erkennenden verbesserten Gangbild, keinerlei Beachtung schenkten. Mit dieser Prothese ist es mir möglich, nach etwas Übungszeit freihändig zu laufen, einen ordentlichen Wechselschritt Treppe auf und auch Treppe ab zu gehen und es wird mir auch wieder möglich sein Fahrrad und PKW mit Automatik - Schaltung fahren zu können, wie es im Film nachgewiesen ist. Zitat Anfang : Ich, als Betroffener habe Anspruch auf eine Krankenbehandlung. Dazu zählt auch die Versorgung mit so genannten medizinischen Hilfsmitteln, zu denen die Prothesen gehören. Im Sozialgesetzbuch V (SGB V), in dem unter anderem geregelt ist, welche Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen zu erbringen haben, heißt es in § 33 Abs. 1 Satz 1: „Versicherte haben Anspruch u. a. auf Versorgung mit Körperersatzstücken und orthopädischen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs. 4 SGB V ausgeschlossen sind.“ Patienten haben einen Rechtsanspruch auf eine Prothesenversorgung, die dem aktuellen Stand der Technik entspricht (§ 2 Abs. 1 S. 3 SGB V). Sofern eine Versorgung dem Patienten erhebliche Gebrauchsvorteile im Vergleich zu herkömmlichen Prothesen bietet, dürfen Krankenkassen eine Kostenübernahme – auch wenn sie erheblich teurer sein sollte – aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht ablehnen. Zitat Ende. Sie drängen mich in ein soziales Abseits mit gravierenden Folgen für meine Existenz und den daraus, weiter resultierenden Folgen die ihnen bekannt sein dürften ( Sozialer Abstieg ). Ebenso verweigern Sie mir mit Ihrer Ablehnung die Teilnahme am öffentlichen und sozialen Leben innerhalb unserer Gesellschaft, ebenso zwingen Sie mich zur Fortbewegung in meiner Wohnung in einen Rollstuhl weil ich die jetzige Interimsprothese lediglich bis zu höchstens 4 Stunden tragen kann, die Definitiv - Oberschenkelprothese in Linertechnik mit elektronisch gesteuerten Rheo XC – Kniegelenk und ProFlex – Fuß dagegen bis zu 16 Stunden, ( in der 7 tägigen Erprobungsphase 2 mal Erfolgreich getestet ). Diese Erprobungsphase ist und war nicht ausreichend, um mein Gangbild so zu optimieren, dass ich ganz freihändig auch Treppen im Wechselschritt gehen kann. Hören sie auf Beitragsgelder für sinnlose Prozesse zu verschwend, die Sie sowieso verlieren.
Fire Crash Burn
::Freundliche Leute die da arbeiten. Service stimmt auch. Klappt alles relativ schnell
Florian Wizorek
::Keine Gesundheitskasse, sondern eine im wahrsten Sinne des Wortes eine Kranken- bzw. Tötungskasse. Preis und Leistung steht bei diesem Verein in einem krassen Missverhältnis. Hinzu kommt die absolut unterirdische Kompetenz und "Freundlichkeit" der Mitarbeiter.
Matthias Fuchs
::Beratung zum Teil mangelhaft mit wenig Engagement. Mitarbeiter (bis auf wenige) scheinen nicht besonders motiviert. Die telefonische Erreichbarkeit fand ich dagegen gut.
Elrond0aus0Bruchtal
::Ich bin wirklich geschockt über die schlechten Bewertungen. Die telefonische Erreichbarkeit ist wirklich häufig schwierig (ca. 6 - 10 min in der Schleife, Anruf an einem Wochentag gegen 09:20). Darüber hinaus kann ich jedoch wirklich nicht klagen. Alle benötigten Unterlagen sind immer schnell und richtig eingegangen. Am Telefon sind die Mitarbeiter immer freundlich, ehrlich und kompetent gewesen. Was nicht aus dem Kopf klar war wurde schnell nachgelesen. Sogar an einem Freitag kurz vor Feierabend konnte man mir noch eine wichtige Unterlage kurzfristig (mein eigener Fehler) zur Verfügung stellen. Das werde ich Ihnen nicht vergessen, liebe Knappschaft!