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Hans Koller
::Noch ein schönes altes Gebäude das den Krieg überstanden hat. Ich mag es aber nicht sonderlich weil ich wg. eines Formfehlers verloren habe. Ordnung muss sein, oder so, irgendwie....
Helmut Hirt
::Meine Betreuung ist wegen Unbetreubarkeit aufzuheben, weil der "Betreuer" Dieter Schulz von Anfang an seine Aufgaben nicht wirksam wahrzunehmen imstande war und zu meinem Wohl nichts bewirken konnte. (BGH, Beschluss vom 18.12.2013 – XII ZB 460/13 –).Betreuungsrichterin Kretschmann ist selbst dem Wortlaut des 1896 BGB entsprechend eine Idiotin und gehörte daher selbst unter Betreuung, auch die Vorgesetzte Diekmann, LG, für die der Vorwurf „Auswahl- und Überwachungsverschulden“ , also Unfähigkeit, ihre Aufgaben zu erledigen gem. 1896 selbst gilt, da sie ständig § 1837 BGB beugt. Mit seiner Klage gegen den Vor-Veruntreuer Jebbink 25u3/14 Schulz mangels Substantiierung weitgehend gescheitert. Er hat nicht dargelegt, welche Posten der Justizkasse wann verjährt waren und ob sie auch gegen die Brüder geltend zu machen waren. Er hat nicht dargelegt, daß ihm wegen seiner schweren , im einzelnen aber von ihm nicht dargestellten Pflichtverletzungen (BayObLG 91.275, NJW 88,1919) überhaupt nichts zustand. Eine Schadenersatzklage wegen der Raubüberfälle 33o240/07 ,34m8068/08 , 51t510/08 , 33ar7/08, 17c1019/09 wider §§ 1907 BGB , 929.2 ZPO hat er zu keinem Zeitpunkt angestrengt, die Klage aus 33o651/04 verbummelt. Eine Klage wegen des von Potsdam entwendeten Fahrrads hat er nicht angestrengt, konnte den Wert – trotz angeblichen Vermögensverzeichnisses- nicht angeben. Dto. beim Fahrradunfall, an dem ich schuldlos war. Eine Klage gegen meine Lebenspartnerin Lehmann aus Darlehen hat er nie angestrengt , auch nicht gegen Bowisy, die sich einen Teil der von mir gezahlten Rechtsschutzbeiträge und gewährte Darlehen einbehalten hat. Strafanzeigen gegen Jebbink und die rechtsbeugende Justiz hat er nie angestrengt. Die Berufung in 33o576/02, 21u97/04 hat er nicht aufgenommen, also meine Millionenforderung aus 2057a.1 BGB veruntreut. Ansprüche wegen § 826 BGB (§138: Sittenwidrig ist das Gebot, den Bruder aus derzeitigen und künftigen Unternehmungen zu entfernen RG 158, 298.) hat er nie aufgenommen, auch nicht ggf. RA Blim wegen Unterlassens einer Klage hieraus verklagt. In 33o664/04 hat er zugelassen, daß das Geld aus einer Grundschuld gedrittelt wurde, statt , wie Dietrich Hirt selbst eingestanden hatte, es in Gänze an mich auszukehren. Die Geschäftsunfähigkeit der Marga Hirt wurde hierbei völlig außer acht gelassen, Zinsen nicht geltend gemacht. Eine Kapitalaufbauversicherung bei Gerling als Teilzahlung meines Lohns wurde nicht an mich, sondern an Tesch ausgekehrt und von dort nicht eingefordert. Geld wurde nicht mündelsicher angelegt, sondern auf Girokonten belassen. Ansprüche aus der Diffamierung, ich sei wahnhaft gestört, §§ 258, 259 STGB, hat er nie angestrengt, nichts mit mir besprochen, § 1901.3.3 BGB. Beratungshilfescheine (70IIrb1665/12 /Makiela), 70IIrb1664/12 /Mietansprüche, 70IIrb1663/12 /Kretschmann,Diekmann,Jebbink, 70IIrb1662/12 /Örag . ., 70IIrb3126/12 / Landrichter 83s und 70IIrb3129/12 Körperverletzung, AOK) hat er betrügerisch abgerechnet, ohne gegen die dortigen Täter irgendwie vorgegangen oder mich beraten zu haben. Klagen gegen das Sozialamt/Jobcenter/AOK hat er zurückgezogen, dies unter Beugung von 1bvr569/05 (Keine Verweigerung von „Hartz IV“ wegen „unklarer Vermögensverhältnisse“, da jedwede Abrechnung von Jebbink und Schulz , sofern vorhanden, wegen Nichtbesichtigung vor Ort falsch sein müssen.. Ansprüche auf Rente, Härteausgleiche usw. werden mir vorenthalten. Der Wertverfall am Trappenpfad 23 , mein Hausenmüssen, werden stillschweigend hingenommen, also Mord auf Raten betrieben. „Betreuung als Akt staatlicher Wohlfahrtspflege“ ist also der reinste Hohn. Helmut Hirt
Andreas Hoffmüller
::Meyres Seryem
::Optisch ein sehr schönes, gelungenes Bauwerk
Hendrick Lese
::Sehr schönes historisches Gebäude. Wir waren im Rahmen von 48 Stunden Neukölln drin.